Welche Themen helfen Angehörigen beim Entscheid für oder gegen eine Anstellung?
Angaben zur Person
Sie können das Niveau B1 in der lokal üblichen Landessprache nachweisen, um die Bildungs- und Dokumentationsanforderungen ohne Hilfsmittel eigenständig zu erbringen. Sie sind mindestens 18-jährig und höchstens 75-jährig. Bei Ausnahmen über diesem Alter legen sie jährlich einen Gesundheits-Check vor, der darlegt, dass sie zur Pflegearbeit gemäss Bedarfsabklärung fähig sind. Sie haben ihren rechtlichen Wohnsitz in der Schweiz. Sie haben das Schweizer Bürgerrecht oder die Aufenthaltsbewilligung B oder C. Sie stehen längerfristig für die Anstellung zur Verfügung (3 Monate und länger). Falls sie Sozialhilfe oder eine Rente beziehen, klären sie die Konsequenzen der Entlöhnung vor der Anstellung mit dem zuständigen Amt ab.