2012: Inkrafttreten 6. IV Revision
– Zur Vorbereitung der 6. IV Revision, bzw. zur Erprobung des Assistenzbudgets, wurde ein mehrjähriges Forschungsprojekt durchgeführt wurde. Dabei durften die IV-Versicherten ihre Angehörigen anstellen.
– In seiner Botschaft vom 24.2.2010 argumentierte der Bundesrat, dass die Angehörigen durch den Assistenzbeitrag zeitlich entlastet werden, und auch, dass eine weiterführende Entlöhnung für die IV sehr teuer wäre. Zudem könnten die IV-Versicherten ohne angestellte Angehörige besser selbstbestimmt leben.
– Der Bundesrat erwartete, dass die Angehörigen 20% des Hilfebedarfs unbezahlt decken (S. 1868).
– Das Parlament folgte dieser Botschaft und erlaubt seit Inkrafttreten anfangs 2012 die Anstellung von pflegenden Angehörigen (direkte Linie und Ehepartner/in) durch die IV-Versicherten nicht mehr. Sie könnten sich gemäss Bundesrat über die Hilflosenentschädigung, welche IV-Versicherte beantragen können, finanzieren lassen. Ebenfalls sei eine Anstellung durch IV-Versicherte im Rahmen der Krankheits- und Behinderungskosten der Ergänzungsleistungen (EL) möglich.
2016: Gründung erster Spitex Betrieb als Fach-Spitex für angestellte pflegende Angehörige
– Als Reaktion auf den Entscheid in der 6. IV-Revision gründete der Rechtsanwalt und Tetraplegiker Hardy Landolt im Kanton Glarus den ersten Spitex Betrieb, der sich auf die Anstellung pflegender Angehöriger spezialisiert.
– Somit werden die Angehörigen über das KVG entlöhnt. Da die Pflegefinanzierung tripartit ist, bezahlen zusätzlich die Patientinnen und Patienten einen Pauschalbeitrag pro Tag, und die Gemeinden oder Kantone übernehmen die Restkosten.
– Der Bruttostundenlohn dieser angestellten Angehörigen orientiert sich am Assistenzbeitrag, den der Bundesrat jährlich festlegt (aktueller Stand per 1.1.2025 CHF 35.30).
– Im Unterschied zur IV gibt es im Kontext des KVG, bzw. in den Administrativverträgen, Vorgaben zur Qualifikation der Angehörigen. Die IV macht dazu keinerlei Vorgaben, bzw. die IV-Versicherten entscheiden im Arbeitgebermodell selber, wen sie aufgrund welcher Kriterien anstellen.