Anstellung im spezialisierten Betrieb
– Eine Fach-Spitex spezialisiert sich auf die Anstellung von pflegenden Angehörigen.
– Üblicherweise sind diese Betriebe in mehreren Kantonen tätig und haben keinen Leistungsauftrag mit der öffentlichen Hand.
Anstellung im nicht-spezialisierten Betrieb
– Ein Spitex Betrieb bietet die traditionellen Dienstleistungen an, insbesondere KLV-Leistungen (a, b, c) sowie ggf. Hauswirtschaft, Mahlzeitendienst etc.
– Zusätzlich stellt er pflegende Angehörige an.
– Dieses Betriebsmodell ist für Spitex Betriebe mit oder ohne Leistungsauftrag möglich.
Personalverleih
– Dies ist ein Dreiecksverhältnis: Arbeitnehmeri/n, Personaldienstleister, Einsatzbetrieb. Das heisst, dass die pflegenden Angehörigen den Arbeitsvertrag des Personaldienstleisters unterschreiben. Der Einsatzbetrieb übernimmt die Einführung, Instruktion und Überwachung. Zusätzlich bezahlt er eine Verleihgebühr.
– In der Rechtsprechung hat sich herauskristallisiert, dass sich ein Personalverleih nicht eignet, „je umfassender die Tätigkeiten von den Weisungen der Organisationen geregelt werden.“ (Kunz & Pärli, 2026, S. 18-19).
– Im Kontext des Krankenversicherungsgesetzes und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) ist dieses Dreiecksverhältnis problematisch, denn der Arbeitsvertrag und die Weisungs-, Instruktions- und Überwachungsbefugnis werden zwischen Einsatzbetrieb und Personalverleiher aufgeteilt. Das erschwert eine klare Zuständigkeit.
Tochtergesellschaft von beauftragten Spitex Betrieben (z. B. Gründung einer GmbH)
– Manche Spitex mit Leistungsauftrag haben eine Tochterfirma gegründet, um pflegende Angehörige anzustellen.
– Dieser Betrieb ist ein eigenständiger Leistungserbringer und muss vom Kanton eine Bewilligung haben und ggf. selber Mitglied bei einem Spitex Verband werden.
– Eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft sind grundsätzlich Kapitalgesellschaften mit kommerziellem Zweck. Sie sind nur dann gemeinnützig, wenn dies in den Statuten so vorgesehen ist. Dies ist im Zentralen Firmenregister „Zefix“ des Bundes ersichtlich (www.zefix.ch).