Aktuell stellen Betriebe mit unterschiedlicher Trägerschaft und Schwerpunkten pflegende Angehörige an:
Auf das Angehörigenmodell spezialisierter Spitex Betrieb
– Eine Fach-Spitex spezialisiert sich auf die Anstellung von pflegenden Angehörigen.
– Üblicherweise sind diese Betriebe in mehreren Kantonen tätig.
– Bisher hat keiner dieser Betriebe einen Leistungsauftrag mit der öffentlichen Hand.
Traditioneller Spitex Betrieb mit oder ohne öffentlichem Leistungsauftrag
– Ein Spitex Betrieb bietet die traditionellen Dienstleistungen an, insbesondere versicherte Pflegeleistungen gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung, zusätzlich ggf. Hauswirtschaft, Mahlzeitendienst, Fachberatung Frühe Kindheit etc.
– Zusätzlich zum bisherigen Personalmix stellt er pflegende Angehörige an.
Personalverleiher
– Dies ist ein Dreiecksverhältnis: Arbeitnehmer/in, Personaldienstleister, Einsatzbetrieb. Das heisst: Pflegende Angehörige haben einen Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister. Der Einsatzbetrieb übernimmt die Einführung, Instruktion und Überwachung und hat auch die Weisungsbefugnis.
– Der Spitex Betrieb bezahlt eine Verleihgebühr.
– Im Kontext des Krankenversicherungsgesetzes und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) ist dieses Dreiecksverhältnis problematisch, denn der Arbeitsvertrag und die Weisungs-, Instruktions- und Überwachungsbefugnis werden zwischen Einsatzbetrieb und Personalverleiher aufgeteilt. Das erschwert insbesondere im hoch regulierten Bereich des Krankenversicherungsgesetzes eine klare Zuständigkeit (Kunz & Pärli, 2026, S. 18-19).).
– Ein Personalverleiher benötigt gemäss Arbeitsvermittlungsgesetz eine Bewilligung vom Sitzkanton des Verleihbetriebs.
Tochtergesellschaft von beauftragten Spitex Betrieben
– Manche Spitex Betriebe mit Leistungsauftrag oder Spitex Verbände haben eine Tochterfirma gegründet (z. B. als GmbH), um pflegende Angehörige anzustellen. Dieser Betrieb ist ein eigenständiger Leistungserbringer und benötigt vom Kanton, in dem er tätig ist, eine Bewilligung. Zu klären ist auch, sofern es dieser Betrieb wünscht, die eigenständige Mitgliedschaft in einem Spitex Verband.
– Eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft sind grundsätzlich Kapitalgesellschaften mit kommerziellem Zweck. Ein gemeinnütziger Zweck muss in den Statuten aufgeführt sein. Dies ist im Zentralen Firmenregister „Zefix“ des Bundes ersichtlich (www.zefix.ch).
